DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Rechnungswesen: Buchführung - Unterstützung bei der Erfassung für Unternehmens-USt-IdNr. im EU-Ausland (Dezember 2022)

Im Fenster EU-Informationen erfassen wird je EU-Land die zuletzt erfasste Unternehmens-USt-IdNr. gespeichert und bei der nächsten gleichartigen Buchung vorbelegt.

In den Mandantenstammdaten gibt es nur ein Feld für die USt-IdNr. Hier wird in der Regel die deutsche USt-IdNr. hinterlegt. Bei Umsätzen aus EU-Lagern / EU-Betriebstätten (Ursprungsland ist nicht Inland) oder beim innergemeinschaftlichen Verbringen ist die Eingabe einer ausländischen Unternehmens-USt-IdNr. erforderlich.

Im Dialog EU-Informationen erfassen musste bisher die ausländische USt-IdNr. des Unternehmens in jedem Buchungssatz neu erfasst werden. Wenn das EU-Land angegeben wird, wird die zuletzt erfasste Unternehmens-USt-IdNr. für dieses EU-Land vorgeschlagen. Dabei werden nur regelgerechte USt-IdNrn. gespeichert und vorgeschlagen. Die neue Funktion ermöglicht eine effizientere Erfassung von EU-Sachverhalten.​

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