DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Rechnungswesen: Unterstützung bei der Erstellung der Schlussabrechnung mit der Arbeitshilfe Fälligkeiten für Überbrückungshilfe 1 bis 4 (Dezember 2022)

Eine neue Arbeitshilfe Fälligkeiten steht zur Verfügung. Sie unterstützt die Ermittlung der Fixkosten nach Fälligkeit für die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen 1 bis 4.

Die Arbeitshilfe Fälligkeiten ist eine Microsoft Excel-Arbeitsmappe und dient als Ergänzung zu den Auswertungen | Corona-Hilfen in Kanzlei-Rechnungswesen.

Mit der Arbeitshilfe Fälligkeiten können Sie auf Einzelbuchungssatzebene die Fälligkeiten der Fixkostenpositionen bearbeiten und im Anschluss in die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen in Kanzlei-Rechnungswesen importieren.

Damit werden nur die förderfähigen Fixkosten, deren vertragliche Fälligkeit im Förderzeitraum liegt, in der Schlussabrechnung berücksichtigt.

Ausführliche Informationen finden Sie demnächst in folgendem Hilfe-Dokument: Unterstützung bei der Arbeitshilfe Fälligkeiten für Überbrückungshilfe 1 bis 4.

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