Personalwirtschaft

LODAS: Abrechnung neuer Fehlzeiten nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Juni 2022)

Für die Abrechnung von Fehlzeiten aufgrund Tätigkeitsverbot und vorsorgliche Einstellung der beruflichen Tätigkeit nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden zwei neue Fehlzeiten zur Verfügung gestellt.

Die ​Abrechnung und Meldung von Fehlzeiten wegen Tätigkeitsverbot und Einstellung der beruflichen Tätigkeit sind damit möglich.​​

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