Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Dezember 2021)

​Zum 01.01.2022 wird das neue Datenübermittlungsverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der Lohnabrechung eingeführt.

Mit der eAU wird in Zukunft eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt direkt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann dann zur gemeldeten Krankheitszeit des Arbeitnehmers die AU bei der Krankenkasse anfragen und erhält von dieser die vom Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zurückgemeldet.

​Das neue Verfahren startet für Arbeitgeber zunächst mit einer Pilotphase bis 30.06.2022. Mit der Jahreswechselversion von Lohn und Gehalt kann die eAU bei der Krankenkasse an​gefragt und die Rückmeldungen abgerufen werden.

Um die eAU auch für geringfügig Beschäftigte abrufen zu können, muss für diese Arbeitnehmer zusätzlich die Krankenkasse erfasst werden, bei der der Arbeitnehmer tatsächlich versichert ist. DATEV bietet Ihnen dafür ein Musteranschreiben im DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1022887.

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