Personalwirtschaft
Lohn und Gehalt: Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Erstattung) bei Weiterbildung während Kug (März 2023)
Aufgrund der Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 01.01.2023 auf 2,6 Prozent ändert sich auch der Prozentsatz der hälftigen pauschalierten SV-Erstattung bei einer geförderten beruflichen Weiterbildung während Kug nach § 106a SGB III. Dieser Prozentsatz beträgt seit Januar 2023 nun 18,7 Prozent (bisher 18,8 Prozent).