Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Erstattung) bei Weiterbildung während Kug (März 2023)

Aufgrund der Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 01.01.2023 auf 2,6 Prozent ändert sich auch der Prozentsatz der hälftigen pauschalierten SV-Erstattung bei einer geförderten beruflichen Weiterbildung während Kug nach § 106a SGB III. Dieser Prozentsatz beträgt seit Januar 2023 nun 18,7 Prozent (bisher 18,8 Prozent).

Die neue Version von Lohn und Gehalt berücksichtigt den geänderten Prozentsatz.

Für betroffene Arbeitnehmer erfolgt eine automatische Nachberechnung. Dies gilt nicht für bereits ausgetretene Arbeitnehmer.

Die neuen Leistungsanträge/Abrechnungslisten, die sich aus der Korrektur des oben genannten Prozentsatzes ergeben haben, müssen bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden.

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