Personalwirtschaft
Lohn und Gehalt: Kurzarbeitergeld für französische Grenzgänger (Januar 2023)
Grenzgänger nach Frankreich können ab 01.01.2023 Kurzarbeitergeld erhalten, das ohne Steuer (also mit Steuerklasse 0) berechnet wird.
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Grenzgänger nach Frankreich können ab 01.01.2023 Kurzarbeitergeld erhalten, das ohne Steuer (also mit Steuerklasse 0) berechnet wird.
Um solche Mitarbeiter zu kennzeichnen, gibt es unter Mitarbeiter | Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit ein neues Kontrollkästchen "Kurzarbeitergeld wird aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert".
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!