Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Neue Lohnarten Inflationsausgleichsprämie (November 2022)

Für die Abrechnung der Inflationsausgleichsprämie stehen zwei neue Lohnarten zur Verfügung.

Dabei handelt es sich um folgende zwei neue Lohnarten:

  • Lohnart Nr. 5670 Inflationsausgleichsprämie stf für Einmalbezüge
  • Lohnart Nr. 5680 Inflationsausgl.prämie SB stf für Sachbezüge

Die Grenze der maximalen Steuer- / SV-Freiheit in Höhe von 3.000,00 EUR für die Inflationsprämie wird bei beiden Lohnarten geprüft.

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