Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Neue steuerfreie/SV-pflichtige Lohnarten für den Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung (Januar 2023)

Wenn steuerfreie Lohnarten abgerechnet werden, da die Steuer nicht über Lohn und Gehalt abgeführt wird und die SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden sollen, stehen zwei neue Lohnarten zur Verfügung. ​​

​Folgende neue Lohnarten sind vorhanden:

  • ​Lohnart Nr. 5480 "Bezug, Keine St., SV lfd. LStB"
  • ​Lohnart Nr. 5490 "Bezug, Keine St, SV jhrl. LStB"

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