Personalwirtschaft

Lohn und Gehalt: Steuer-PAP 2023 (März 2023)

Die neue Version berücksichtigt die durch das Jahressteuergesetz 2022 beschlossenen Änderungen mit Auswirkungen auf die Programmablaufpläne 2023 für die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Steuer-PAP).

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.230,00 Euro
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich auf 4.260,00 Euro.

Der neue Steuer-PAP gilt rückwirkend ab 01.01.2023.

Die rückwirkenden Änderungen können eine automatische Nachberechnung ab Januar 2023 auslösen.

Für ausgetretene Arbeitnehmer wird keine automatische Nachberechnung durchgeführt.

Durch den geänderten Steuer-PAP können sich die Nettoverdienste für bereits abgerechnete Monate ändern. Dies wirkt sich auf bereits übermittelte AAG-Anträge und EEL-Meldungen unterschiedlich aus.

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