Benutzerlizenz für Cloud-Anwendungen ab I. Quartal 2018: Im RZ gespeicherte Person ist dem Geschäftspartner zugeordnet (Standortbezug für den Kunden unverändert erkennbar)
Für die (effiziente) Nutzung der Benutzerlizenz ist die Eindeutigkeit der Person erforderlich.
Ab III. Quartal 2018: Berechnung Cloud-Anwendungen (neue Anwendungen und Bestandsanwendungen) einheitlich per Vertrag mit dem neuen Lizenztyp
Benutzerlizenz ab Ende 2018/2019: Person wird zum Rechteträger (Rechte hängen an Person statt am Zugangsmedium)
Was ist zu tun
Person muss im RZ vorhanden sein (z.B. in den Service-Anwendungen / DATEV-Shop erfasst werden).
Sie können in den Service Anwendungen (Personendaten verwalten) namensgleiche Personen zu einer Person zusammenführen, sofern eine Person mehrmals angelegt ist
Für Cloud-Anwendungen (Neuanwender & Lizenzänderungen): In der neuen Online-Lizenzverwaltung müssen die Personen, die das Programm nutzen sollen, zugeordnet werden.
Für Cloud-Anwendungen (Bestandskunden): In die Online-Lizenzverwaltung werden die Benutzerlizenz „named user“ automatisch migriert.