Beim Import von DATEV-/ASCII-Format-Dateien ohne Festschreibekennzeichen (in ein Rechnungswesen-Programm) kann die Festschreibung mitteln NUKO-Recht aufgehoben werden. Diese Möglichkeit entfällt zum Jahreswechsel 2017/2018. Betroffen sind Sie hauptsächlich, wenn Sie Stapel von Nicht-DATEV-Programmen importieren, die noch nicht um ein Festschreibekennzeichen erweitert wurden.
Was ist zu tun
Die Nutzer des Avis-Formulars mit einem Word-Hintergrund müssen das konvertierte Avis-Formular gegebenenfalls geringfügig nachbearbeiten.