Kontenzweckfehler in FIBU-Beständen beheben
Passen Sie Ihr Buchungsverhalten mit der Jahresübernahme nach 2019 so an, dass Kontenzweckfehler vermieden werden. Für das Wirtschaftsjahr 2019 müssen alle Kontenzweckfehler bereinigt werden. Den Jahresabschluss 2019 erstellt Ihr steuerlicher Berater ab Januar 2020. Zu diesem Zeitpunkt wird die Erstellung von Jahresabschlüssen für Bestände mit Kontenzweckfehlern nicht mehr ohne Nacharbeiten möglich sein.