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Personalwirtschaft mit DATEV im Unterricht - Referent

Personalwirtschaft mit DATEV im Unterricht

Lehrkonzept zur Einführung in die Lohn- und Gehaltsbuchführung mit DATEV im Unternehmen

Konzipiert für ca. 33 Unterrichtsstunden, je nach Lerntempo und gesetzten Schwerpunkten auch mehr

Relevant für die Online-Prüfung zum Zertifikat DATEV-Anwender Lohn und Gehalt

Berücksichtigt Regelungen zum Steuerentlastungsgesetz 2023

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Stand
August 2023

Das Lehrkonzept für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV ist vor allem für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für Mitarbeitende im Handwerk, Dienstleistungsgewerbe oder im Handel geeignet.

Lernende, die nach ihrer Ausbildung die DATEV-Lohnabrechnung im Unternehmen durchführen wollen, können in etwa 33 Unterrichtseinheiten 45 Min. Kenntnisse in der Personalwirtschaft erwerben und vertiefen.

Die Unterlage ist entsprechend den Handlungsschritten in der Praxis aufgebaut. Der durchgängige Musterfall umfasst ein komplettes Abrechnungsjahr und berücksichtigt Besonderheiten wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge, geringfügige Beschäftigung u. v. m.

Das Zusammenspiel zwischen dem Unternehmen und dem/der steuerlichen Berater/Beraterin spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Wenn Sie mit dieser Unterlage arbeiten, benötigen Sie Zusatzprodukte (Datenbestände, Präsentationen). Diese können hier separat bestellt werden.

Voraussetzungen / Schwierigkeitsgrad

  • Theoretische Kenntnisse der Lohnabrechnung erforderlich

Benötigte Software / EDV-Hinweis

  • DATEV Lohn und Gehalt
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Im Lehrkonzept behandelte Themen:

  • Die Steuerberaterin oder der Steuerberater als kompetente Kontaktperson des Unternehmens: Wie kann im Zusammenspiel mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater die Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellt werden.
  • Ablauf der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Institutions- und Stammdaten
  • Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
  • Aufzeichnungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers
  • Lohnabrechnungen Januar bis Dezember mit Berücksichtigung u. a. von Freibeträgen, Überstunden, Krankengeld, pauschalversteuerten Fahrtkosten, Lohnfortzahlung, Einmalzahlungen, Mutterschaftsgeld, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Pfändungen u. v. m.
  • Lohnsteuer-Jahresausgleich, Jahresabschlussarbeiten und Jahresauswertungen
  • Jahresentgeltmeldung
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