Art.-Nr. 96463 | Software

Bescheidmanagement Steuern u. IHK (K)

DATEV Bescheidmanagement Steuern und IHK

Im-/Export der Gewerbesteuerzerlegungsmaßstäbe (z.B. Arbeitslöhne) je Gemeinde aus Excel-lesbaren Datenquellen (z.B. aus der Personalabteilung)

Integriertes Fristenkontrollbuch mit Erinnerungsfunktion und abgeleitetem Zahlungsmanagement (IKS/tax compliance)

Vorbereitung der IHK/HWK Bescheidprüfung durch die mitgelieferte Zuordnung der Kammerzugehörigkeit jeder Gemeinde mit automatischer Berechnung der anteiligen Gewerbeerträge

DATEV Bescheidmanagement Steuern und IHK unterstützt Großunternehmen mit zahlreichen Betriebsstätten bei der digitalen Bearbeitung des gesamten Prozesses von der Gewerbesteuerzerlegung über Bescheidprüfung und Zinsberechnung bis hin zur Zahlungs- und Buchungsabwicklung.

Deklaration

Bei der Erstellung der (elektronischen) Gewerbesteuer-Zerlegungs-Erklärung (GewSt 1D) können bis zu fünf Zerlegungsfaktoren (idR. Arbeitslöhne) aus Excel in die Steuererklärung importiert werden. Eine manuelle Erfassung entfällt. Zugleich können die geleisteten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen auf Ebene der einzelnen Gemeinde in die Zerlegungserklärung eingespielt werden, um die Abschlußzahlung/-Erstattung je Gemeinde zu ermitteln. DATEV stellt Ihnen dabei sowohl die aktuellen Hebesätze als auch die IHK/HWK Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinde zur Verfügung. Daraus wird der anteilige Gewerbeertrag je IHK/HWK berechnet. Funktionale Erweiterungen, wie die elektronische Abbildung von mehrgemeindlichen (mehrstufigen) Betriebsstätten nach § 30 GewStG runden den Funktionsumfang in komplexen Fällen ab. Die Körperschaftsteuer-Zerlegungs-Erklärung (nach dem ZerlG) ist mit der Gewerbesteuer-Zerlegung verbunden: Die im Formular GewSt 1 D erfassten Betriebsstätten können in die Körperschaftsteuer-Zerlegung übernommen werden.

Fristenkontrolle und Bescheidprüfung

Zur Unterstützung Ihres internen Kontrollsystem (IKS) bzw. im Rahmen spezifischer tax-compliance Anforderungen hat DATEV ein Fristenkontrollsystem integriert, welches die revisionssichere Bescheidprüfung auch im Vier-Augen-Prinzip sicherstellen kann. Durch die Gegenüberstellung der deklarierten und der festgesetzten Werte werden Abweichungen durch die Veranlagung schnell erkennbar. Zur Prüfung von Zinsfestsetzungen nach § 233a AO ist ein Vollverzinsungsmodul integriert, das auch anspruchsvolle Fälle (z.B. Schattenveranlagung / rückwirkende Ereignisse) iSd. AEAO zu § 233a berechnen kann. Im Rahmen der Erfassung des Steuerbescheids können auch gleich die festgesetzten Steuerzahlungen (Abschlußzahlungen, Zinsen, nachträgliche Vorauszahlungen, künftige Vorauszahlungen) erfasst werden. Reguläre Vorauszahlungen können automatisch durch das System vortragen werden.

Zahlungs- und Buchungsmanagement

Ausgehend von den festgesetzten Steuerzahlungen kann der Prozess der steuerlichen Zahlungs- und Buchungsabwicklung digitalisiert werden. Das manuelle Erstellen von Zahlungsanweisungen kann entfallen. Für die einzelnen Institutionen (z.B. Gemeinden, Finanzämter) können Kreditoren-Konten angelegt werden. Ebenso kann eine Kontierungsmatrix für jede Steuer-/Nebenleistungs-Art im Kontext des jeweiligen Erhebungs-/Veranlagungszeitraums angelegt werden. Die integrierte SAP Schnittstelle kann alle im Zusammenhang mit den zu leistenden Steuerzahlungen relevanten Informationen für die Buchungs- und Zahlungsabwicklung (z.B. SAP-Kontierung, IBAN, Fälligkeit, usw .) bereitstellen. Alternativ kann DATEV auch selbst die SEPA/XML Überweisungsdateien erstellen und für Cash-Management-Systeme bereitstellen oder selbst ausführen.

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Verfügbar in der DATEV-Cloud

Diese Lösung ist auch über DATEV-Cloud-Sourcing nutzbar.

Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/cloud-sourcing .

  • Import der Gewerbesteuerzerlegungsmaßstäbe
  • Mehrstufige (mehrgemeindliche) Zerlegung der Gewerbesteuer, § 30 GewStG
  • Bereitstellung der GewSt-Vorauszahlungswerte für die Berechnung der GewSt je Gemeinde
  • Erfassung und Berechnung des anteiligen Gewerbeertrags je IHK/HWK
  • Detaillierte Zinsberechnung nach § 233 AO (Vollverzinsung)
  • Weitergabe der Zahlungen an Zahlungsverkehr (SEPA/XML) oder Cash-Management-Systeme
  • Weitergabe von Buchungsinformationen an SAP
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