Art.-Nr. 35603 | DATEV-Zeitschrift
DATEV magazin 01/2020

Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen
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Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen
Art.-Nr. 35603
Ab dem 1. Januar 2020 wird die EU-Richtlinie DAC6 in nationales Recht umgesetzt sein. Die Erfolgsaussichten werden von Kritikern jedoch bezweifelt. Denn der weit gefasste Wortlaut des Regelwerks wird nach Ansicht vieler Experten zu einer Flut an Meldungen führen, die Wirtschaft und Finanzverwaltung sowohl sachlich als auch personell überfordern werden. Zudem wird auch das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant einer Belastungsprobe ausgesetzt und der Bürokratieaufwand für die sogenannten Intermediäre steigen. Der steuerliche Berater ist aufgrund der faktischen Rückwirkung der Neuregelungen aufgerufen, entsprechende Gestaltungen ab dem 25. Juni 2018 zu erfassen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass bisher verwendete Verschwiegenheitsklauseln in den Mandatsbedingungen entsprechend angepasst werden. Aufgrund des Umfangs, der Komplexität und um möglichen Geldbußen zu entgehen, sollten Berater und Mandant sich rechtzeitig für den Beginn der Meldepflicht wappnen.
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