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Was Sie bei geringfügiger Beschäftigung beachten müssen
Erscheinungstermin: März 2024
In Unternehmen annähernd jeder Größe und Branche werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geringfügigem Umfang beschäftigt.
Auch nach der Minijob-Reform 2013 hat sich in diesem Bereich vieles getan.
Nach wie vor gibt es eine Vielzahl besonderer lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen, die beachtet werden müssen.
So bleibt die korrekte Abrechnung dieser Beschäftigungsverhältnisse schwierig. Auch die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn, der zum 01.01.2024 angestiegen ist, hat weitreichende Folgen für Minijobs.
Die aktualisierte Ausgabe der Broschüre erläutert Ihren Mandantinnen und Mandanten anschaulich den neuesten Stand der wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Gut informiert, können auf diese Weise spätere Abrechnungsfehler vermieden werden.
Minijobs
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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Betriebswirt (VWA)
Herr Axel-Friedrich Foerster ist zuständig für Grundsatzfragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bei dem Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE AG in Nürnberg. Zuvor war er bei der Schwarz Gruppe und im Energiekonzern E.ON zentraler Ansprechpartner für Fragen der nationalen und internationalen Arbeitnehmerbesteuerung.
Er verfügt über langjährige Erfahrungen und umfangreiches Praxiswissen und ist Mitglied in mehreren Fachgremien.
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