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- 71381 Löschkonzept mit Beratung online
DATEV bietet Lösungen für ...
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DATEV-Consulting unterstützt Sie bei der Erstellung eines datenschutzkonformen Löschkonzepts.
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) schreibt vor, dass personenbezogene Daten gemäß Art. 17 DS-GVO zu löschen sind. Die Aufsichtsbehörden verlangen im Falle einer Datenschutzprüfung die Vorlage eines individuellen Löschkonzepts.
Auf Grundlage des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeit sind personenbezogene Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zu löschen (Datenminimierung). Die Aufsichtsbehörden verlangen daher ein Konzept, das diese Prozesse und deren Datenschutzkonformität dokumentiert. Umgekehrt sind rechtliche Gründe nachzuweisen, wenn personenbezogene Daten trotz abgelaufener Aufbewahrungsfrist verarbeitet werden.
Anhand der zur Verfügung gestellten Vorlagen und einer Online-Beratung können Löschkonzepte für Kanzleien oder Unternehmen individualisiert werden. Die Vorlagen unterstützen den laufenden Löschprozess z. B. anhand einer Vorlage zur Protokollierung eines konkreten Löschvorgangs. Auch die Nicht-Löschung trotz abgelaufener Aufbewahrungspflicht wird berücksichtigt.
Wir unterstützen Verantwortliche bei der Erstellung eines Löschkonzepts durch
1.700,00 EUR
Im Preis enthalten sind eine Online-Beratung sowie Vorlagen zur Individualisierung des Löschkonzepts.
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