Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 23. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten.
Ziel dieser tiefgreifenden Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung speziell in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Darüber hinaus werden für Arbeitgeber entsprechende Anreize geschaffen, insbesondere Arbeitnehmern mit geringen Einkünften den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zu ermöglichen. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, allen Arbeitnehmern mit Entgeltumwandlung einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zu bezahlen. Das zwingt Arbeitgeber und Berater zum Handeln!