Art.-Nr. 12330 | Mandanten-Info-Broschüre
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld & Co (E-Book)

Anspruch aus betrieblicher Übung
Pfändung von Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
Gestaltungsmöglichkeiten
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
DATEV bietet Lösungen für ...
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Anspruch aus betrieblicher Übung
Pfändung von Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
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Art.-Nr. 12330
Damit Unternehmerinnen und Unternehmer wissen, ob und wie Sie zahlen müssen!
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erfreuen in zahlreichen Betrieben jedes Jahr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Mandanten-Information erklärt Unternehmerinnen und Unternehmern, ob und wie sie diese Boni zahlen müssen.
Denn nicht jeder Arbeitgeber ist sich darüber bewusst, dass solche über einen längeren Zeitraum gewährten Zahlungen nicht einfach von heute auf morgen eingestellt werden können. Klare Formulierungen schützen davor, sich gegenüber der eigenen Belegschaft dauerhaft zu verpflichten.
Nicht zuletzt gibt es bei der sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Behandlung einige Besonderheiten, da die genannten Zuwendungen als Einmalzahlungen bzw. sonstiger Bezug einzustufen sind. Des Weiteren gibt die Mandanten-Info einen Überblick über die Pfändung und die sog. Märzklausel.
nach obenMandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder
auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
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Damit Unternehmerinnen und Unternehmer wissen, ob und wie Sie zahlen müssen!
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