Art.-Nr. 12342 | Mandanten-Info-Broschüre

Unternehmensbasisdatenregister und einheitliche Wirtschaftsnummer (E-Book)

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Bürokratieentlastung für Unternehmen durch Vermeidung von Mehrfachmeldungen

Effizienz- und Qualitätssteigerungen in der Verwaltung und öffentlichen Statistik

Erscheinungstermin
Juli 2022
Seitenzahl
10 Druckseiten
Dateiformat
EPUB + PDF

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Errichtung eines einheitlichen Unternehmensbasisregisters in Verbindung mit der Einführung einer einheitlichen Wirtschaftsidentifikationsnummer für Unternehmen beschlossen. Konkret ist vorgesehen, dass das Statistische Bundesamt als zuständige Behörde ein Register über Unternehmensbasisdaten errichtet und verantwortet. Dieses Basisregister soll alle wirtschaftlich in Deutschland aktiven Einheiten mit deren fest definierten Merkmalen abbilden.

Damit soll u.a. die mehrmalige Übermittlung von Unternehmensdaten an verschiedene Register in Zukunft vermieden werden. Gegenwärtig umfasst die deutsche Registerlandschaft rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die bisher kaum miteinander vernetzt sind.

Darüber hinaus soll zukünftig jedem Unternehmen eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet werden. Diese basiert auf der Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung.

Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen registerführenden Verwaltungsbehörden erfolgt dann mithilfe der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer über das Basisregister.

Übergreifendes Ziel des Gesetzes ist es, die Unternehmen durch eine Reduzierung von bürokratischen Pflichten zu entlasten und zudem für Effizienz- und Qualitätssteigerungen in der Verwaltung und öffentlichen Statistik zu sorgen.

Nach bisherigen Informationen soll die erste Ausbaustufe des Basisregisters ab dem Jahr 2024 betriebsreif sein. Somit wird es nun voraussichtlich noch drei Jahre dauern, bis die erste Ausbaustufe des Basisregisters starten kann.

Die finale Fertigstellung des Basisregisters dürfte noch etwas länger dauern.

Die Mandanten-Info ermöglicht einen schnellen Einstieg in die Thematik und informiert Ihre Mandantinnen und Mandanten über die Hintergründe und den Umgang mit der neu eingeführten Wirtschaftsnummer und dem zugehörigen Register beim Statistischen Bundesamt.

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