Art.-Nr. 12391 | Kompaktwissen Beratungspraxis
Neufassung der GoBD (E-Book)
Neufassung der GoBD am 28.11.2019
Anerkennung „Mobiles Scannen“
Aufbewahrungserleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen
Anpassung bei der Verfahrensdokumentation
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Neufassung der GoBD am 28.11.2019
Anerkennung „Mobiles Scannen“
Aufbewahrungserleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen
Anpassung bei der Verfahrensdokumentation
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Art.-Nr. 12391
Anpassungen der GoBD durch fortschreitende Digitalisierung
Am 28.11.2019 hat das Bundesfinanzministerium die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst.
Durch die fortschreitende Digitalisierung waren Anpassungen erforderlich. So wird etwa das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte (mobiles Scannen) anerkannt und zwar nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland. Auch ist unter bestimmten Voraussetzungen
die Aufbewahrung von Ursprungsdokumenten nicht mehr erforderlich, sondern es reicht die bildliche Erfassung.
Erleichterungen gibt es ebenfalls bei der Konvertierung in Inhouse-Formate und bei Cloud-Systemen. Auch die Verfahrensdokumentation wurde angepasst. Änderungen müssen historisch nachvollziehbar sein.
Das Kompaktwissen informiert umfassend über die Änderungen.
nach obenDas Angebot DATEV Verlagsmedien comfort bündelt sämtliche elektronischen Dokumente der Reihen
- Kompaktwissen (als Datenbank-Dokumente),
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Nutzen Sie DATEV Verlagsmedien comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien comfort (Art.- Nr. 65550) .
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
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Anpassungen der GoBD durch fortschreitende Digitalisierung
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