Art.-Nr. 12550 | Kompaktwissen Beratungspraxis
Geldwäschegesetz, 3. Auflage (E-Book)

Neufassung § 261 StGB
All Crimes Approach
Verschärfung des Geldwäschetatbestands
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Neufassung § 261 StGB
All Crimes Approach
Verschärfung des Geldwäschetatbestands
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Art.-Nr. 12550
Prävention und Bekämpfung
Im März 2021 hat der Gesetzgeber das Recht der Geldwäsche noch einmal verschärft. Durch eine Neufassung des § 261 StGB kann sich nun jeder, der mit einem Straftäter Geschäfte macht, wegen Geldwäsche selbst strafbar machen.
Dieser sogenannte "All Crimes Approach" setzt den Trend fort, Unternehmen in die Bekämpfung von Geldwäsche mit einzubinden. Steuer- und Rechtsberatende sind dabei nicht nur in ihrer Funktion als Beraterin und Berater "von außen" für die Geldwäsche-Compliance mit verantwortlich. Sie sind regelmäßig auch selbst Verpflichtete nach dem GWG und stehen damit in eigener Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes ein.
Das Kompaktwissen erklärt, was Unternehmen und Beratende nach dem GWG zu beachten haben.
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