Art.-Nr. 12655 | Mandanten-Info-Broschüre
Energetisches Bauen und Sanieren (E-Book)

Steuerermäßigung nach § 35c EStG und deren Voraussetzungen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Sanierung von bestehenden Immobilien
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Steuerermäßigung nach § 35c EStG und deren Voraussetzungen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Sanierung von bestehenden Immobilien
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Art.-Nr. 12655
Förderungen und Steuerermäßigungen für Wohngebäude
Weniger Heizkosten, mehr Wohnkomfort durch ein angenehmes Raumklima, ein höherer Immobilienwert − es gibt viele gute Gründe für eine energetische Sanierung des Eigenheims. Energetische Maßnahmen, wie auch der Neubau, werden bei Erfüllung der Förderbedingungen zum Teil erheblich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen werden alternativ auch Steuerermäßigungen gewährt, was oftmals das „Sahnehäubchen“ der energetischen Maßnahmen darstellt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde in 2022 und 2023 stufenweise reformiert. Unter anderem wurden ein Bonus (zusätzlicher Tilgungszuschuss) für sogenannte „Worst Performing Buildings“ eingeführt und die Fördersätze für Einzelmaßnahmen abgesenkt. Zum 01.01.2023 wurde ein Bonus für serielles Sanieren (Verwendung vorgefertigter Bauelemente) in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt.
Die nächste Stufe der Reform soll bereits im März 2023 in Kraft treten. Geplant ist, dass die Neubauförderung unter dem Titel "Klimafreundliches Bauen" nochmals komplett angepasst und umgestellt wird.
Die Broschüre gibt Ihren Mandantinnen und Mandanten einen Überblick über mögliche Steuerermäßigungen und deren Voraussetzungen sowie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
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