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DATEV bietet Lösungen für ...
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So verwerten Sie Teile Ihres Vermögens zu Lebzeiten und können trotzdem in Ihrer Immobilie wohnen bleiben
Erscheinungstermin: September 2024
Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie haben i. d. R. hohe Kapitalwerte gebunden.
Wird Geld benötigt, so gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um Teile des Vermögens zu Lebzeiten zu verwerten oder z. B. Mittel für eine Sanierung zu beschaffen.
Vor allem Senioren, die mit zunehmendem Alter schwerer und zu unattraktiven Konditionen einen Kredit auf dem allgemeinen Kapitalmarkt erhalten, suchen nach Alternativen.
Die Mandanteninformation gliedert sich in drei Themenbereiche:
Alle diese Modelle sind durch Eintragungen im Grundbuch gesichert und sollen finanzielle Vorteile für Senioren bieten, im Vergleich zu herkömmlichen Verkäufen.
Teilverkaufsmodelle sind relativ neu auf dem Markt und mit Unwägbarkeiten behaftet. Erbbaurecht und Wohnungsrecht hingegen sind etablierte Modelle und bieten eine Alternative.
Alt werden in den eigenen vier Wänden
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator
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