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Fördermöglichkeiten durch das Forschungszulagengesetz
Erscheinungstermin: vsl. August 2025
Die steuerliche Forschungszulage wurde 2020 in Deutschland eingeführt, um Forschung und Innovation in Unternehmen zu fördern. Sie richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen – von Start-ups über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu Großkonzernen. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 wurden die Fördermöglichkeiten erheblich erweitert:
Trotz dieser attraktiven Fördermöglichkeiten stehen Unternehmen bei der Antragstellung häufig vor Herausforderungen. Dazu gehören komplizierte zweistufige Verfahren (Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und dem Finanzamt), unklare Dokumentationsanforderungen und Unsicherheiten bezüglich förderfähiger Tätigkeiten.
Viele Unternehmen verzichten aufgrund von Unsicherheiten auf die Inanspruchnahme der Forschungszulage. Die fehlende Beratung durch die BSFZ erschwert die Antragstellung zusätzlich.
Diese Mandanten-Info-Broschüre informiert Ihre Mandantinnen und Mandanten über die wesentlichen Merkmale der Forschungszulage und zeigt die konkreten Anforderungen an Unternehmen und Projekte auf.
Bestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Diplom-Finanzwirt (FH)
Herr Danielmeyer war jahrelang Betriebsprüfer und hat sich auf die Prüfung bargeldintensiver Branchen und die Vorsystemprüfung spezialisiert. Anschließend war er als hauptamtlicher Fortbilder in der Oberfinanzdirektion NRW tätig. Zu seinem Themengebiet zählten neben steuerrechtlichen Vorträgen die Ausbildung neuer Fallstudientrainer und die Gestaltung der Kommunikationstrainings für den Außenprüfungsbereich. Aktuell ist er im Betriebsprüfungsreferat u.a. für die Prüfungstechniken der Außendienste zuständig. Er ist Gastdozent an der Bundesfinanzakademie in Berlin und Brühl.
Gründer und Geschäftsführer - AUXILO GmbH
Herr Thomsen verfügt über langjährige Erfahrung an der Schnittstelle von Wirtschaft, Technologie und staatlicher Innovationsförderung. Nach Stationen als Strategieberater (u.a. im Pharma und Retail-Geschäft) sowie in leitenden Positionen bei verschiedenen VC-finanzierten Tech-Start-ups konzentriert er sich heute auf die Begleitung von Unternehmen bei der erfolgreichen Beantragung öffentlicher Fördermittel - insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung - als Geschäftsführer der AUXILO GmbH (www.auxilo.de).
Robert Thaller war nach dem Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaft im Jahr 1992 ausschließlich in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig. Nach erfolgreichem Abschluss seines Berufsexamens zum Steuerberater ist er Partner der WNP Dr. Wasmer Thaller & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB in Dresden. Als Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e. V.) umfassen seine Beratungsschwerpunkte alle Facetten der Unternehmensnachfolge von der familieninternen Übertragung bis hin zu M & A Prozessen. Darüber hinaus berät er die Mandanten der WNP zu Themen der Existenzgründung und der Rechtsformwahl.
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