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Datenzugriffsrechte der Finanzbehörde und Mitwirkungspflichten
Erscheinungstermin: vsl. November 2025
Die Finanzverwaltung hat in Deutschland umfassende Datenzugriffsrechte abhängig von der Art des Aufzeichnungssystems, dem jeweiligen Verwaltungsverfahren und dem betroffenen Prüfungszeitraum.
Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen gem. § 147 Abs. 1 AO mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystem erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen.
Für Kassen-Nachschauen bestehen für den Amtsträger aufgrund des § 146b AO verminderte Datenzugriffsrechte. Für die Umsatzsteuer-Nachschau gelten wiederum die Regelungen des § 27b UStG.
Es ist daher wichtig, dass die elektronischen Daten sicher und vollständig gespeichert sind. Alle steuerrelevanten Informationen sollten korrekt und nachvollziehbar sein. Eine ordnungsgemäße Dokumentation schützt vor möglichen Problemen im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau.
Die Finanzverwaltung darf die Daten Ihrer Mandantinnen und Mandanten auf verschiedene Weise einsehen: Sie kann unmittelbar auf das System Ihrer Mandanten zugreifen, mittelbar mit der Unterstützung Ihrer Mandanten Einsicht nehmen oder die Datenüberlassung eines maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträgers verlangen.
Die Mandanten-Information informiert Ihre Mandanten, welche Datenzugriffsrechte die Finanzverwaltung hat und welche elektronischen Daten der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden müssen, um der nächsten Betriebsprüfung, Kassen- oder auch Umsatzsteuer-Nachschau gelassen entgegensehen zu können.
Bestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
LL.M., Diplom Finanzwirt (FH)
Silvan Schäfer hat sich als Betriebsprüfer auf die Prüfung bargeldintensiver Branchen und die Vorsystemprüfung spezialisiert.
Neben der Tätigkeit als Betriebs- und Kassenprüfer für die Finanzverwaltung NRW ist er zudem als Dozent für Kassen-, Konzern-, Firmenzusammenhanglehrgänge, als Multiplikator für Business Intelligence/Power BI und als Fachprüfer für Prüftechnik zur fachlichen Betreuung und Unterstützung der Amtsbetriebsprüfer-/innen im Bereich der Prüftechnik und Prüfmethodik für die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen im Einsatz.
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