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Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ab 09.10.2025
Erscheinungstermin: August 2025
Ab dem 09.10.2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den SEPA-Zahlungsverkehr innerhalb Europas grundlegend verändert: Die Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen – auch Verification of Payee (VoP) genannt –– wird verpflichtend.
Dann sind alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum gesetzlich verpflichtet, vor Freigabe einer Zahlung zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem bei der IBAN hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Betrug im Zahlungsverkehr zu reduzieren und die Zahlungssicherheit zu erhöhen. Die VoP-Pflicht betrifft alle, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig von der verwendeten Software oder dem Übermittlungsweg.
In der Praxis erfolgt die Empfängerüberprüfung automatisiert unmittelbar nach Einreichen der Zahlung. Innerhalb weniger Sekunden erhält der Zahlende eine Rückmeldung und entscheidet, ob die Zahlung freigegeben oder storniert wird.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten frühzeitig darüber, was im Vorfeld von VoP bei der Pflege der Kunden- und Lieferantenstammdaten zu beachten ist. Eine Abweichung zwischen Empfängername und IBAN kann haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
SEPA-Zahlungen sicher abwickeln - Verification of Payee (VoP)
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
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Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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