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- 19430 Steuerschuld bei Bauleistungen (§ 13b UStG) (E-Book)
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Immobilienvermögen rechtssicher und effektiv übertragen
Erscheinungstermin: Februar 2020
Die Umsatzsteuer nach § 13b UStG für Bauleistungen sollte nicht unterschätzt werden! Als Auftraggeber bestimmter Bauleistungen ist man dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % des (Netto-)Rechnungsbetrag an das Finanzamt abzuführen. Nur soweit der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug in vollem Umfang berechtigt ist, bleibt er umsatzsteuerlich ohne endgültige Steuerbelastung. Der Gesetzgeber versucht damit, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen.
Inzwischen gibt es neue gesetzliche Regelungen zum Anwendungsbereich und Verwaltungsanweisungen zum Begriff der Bauleistungen (insbesondere zu "Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück") und zur Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 19 UStG aufgrund der BFH-Rechtsprechung bei Altfällen.Die Broschüre gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu § 13b UStG und beschäftigt sich insbesondere mit der Thematik, wann eine Bauleistung vorliegt.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu § 13b UStG und beschäftigt sich insbesondere mit der Thematik, wann eine Bauleistung vorliegt.
Weitere Themen sind:
Mit dieser Mandanten-Info informieren Sie Ihre Mandanten detailliert über die Besonderheiten der Steuerschuld bei Bauleistungen.
Steuerschuld bei Bauleistungen (§ 13b UStG)
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
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Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
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Diplom-Finanzwirt Bundesfinanzministerium
Michael Langer, geb. 1954, ist Diplom-Finanzwirt. Er ist seit 1980 in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen (Bereich: Umsatzsteuerharmonisierung in der EU) tätig und seit 1999 Referent in einem der für nationales Umsatzsteuerrecht zuständigen Referate.
Seine Schwerpunkte hier sind Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr, Leistungsort und das Besteuerungsverfahren.
Er ist Autor bzw. Koautor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Umsatzsteuerrecht, z. B. „Umsatzsteuer im Binnenmarkt“, „Die ‚neue‘ 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern“.
Zudem ist Michael Langer Mitherausgeber und Autor des Umsatzsteuer-Kommentars Reiß/ Kraeusel/ Langer, der Umsatzsteuer-Handausgabe sowie Autor zur Umsatzsteuer bei weiteren Kommentaren.
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