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DATEV bietet Lösungen für ...
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Meldepflichtige Branchen und korrekte Durchführung
Erscheinungstermin: August 2023
In zahlreichen Wirtschaftszweigen müssen Arbeitgeber Sofortmeldungen für neue Beschäftigte abgeben. Dabei sind Formalien zu beachten. Nicht korrekte Sofortmeldungen können Konsequenzen für das Unternehmen haben.
Grund für die Verpflichtung zur Abgabe von Sofortmeldungen ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den betroffenen Branchen spätestens zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger zu melden. Andernfalls drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Meldevorschriften und Strafanzeigen wegen vermuteter Schwarzarbeit.
Für die korrekte Sofortmeldung sind die Arbeitgeber verantwortlich. Es ist daher unerlässlich, dass das Unternehmen seine Verpflichtung genau kennt und die Durchführung überwacht.
Diese Mandanten-Information klärt auf, welche Wirtschaftszweige von der Pflicht Sofortmeldungen zu tätigen, betroffen sind und wie sichergestellt werden kann, dass diese Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt wird.
Die aktuelle Auflage weist auf die neue Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“ hin, die zum 01.01.2024 eingeführt wird.
Sofortmeldung von Mitarbeitern
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Betriebswirtin
Nach einem klassischen betriebswirtschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Personal und Arbeitsrecht stieg Birgit Ennemoser direkt in die Personalarbeit ein und lernte diese von Grund auf kennen. Heute ist sie mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend und als Trainerin und Seminarleiterin tätig.
Seit einigen Jahren leitet Birgit Ennemoser das Geschäftsfeld Personal Services von Auren in Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den weiteren Geschäftsfeldern von Auren, unter anderem der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie der Rechtsberatung, betreut sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Firmenkunden im Rahmen personeller Belange. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entgeltabrechnung und den damit verbundenen rechtlichen Abhängigkeiten und Voraussetzungen.
Birgit Ennemoser ist Expertin in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die sich den auftretenden Fragestellungen immer auch aus praktischer Sicht nähert.
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