Art.-Nr. 19430 | Mandanten-Info-Broschüre
Steuerschuld bei Bauleistungen (§ 13b UStG) (E-Book)

Überblick über die aktuelle Rechtslage
Bemessungsgrundlage und Steuersatz
ABC der Bauleistungen, sowie Übergangsregelung
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Art.-Nr. 19430
Wie Sie feststellen, ob Sie als Leistungsempfänger einer Bauleistung die Umsatzsteuer schulden
Die Umsatzsteuer nach § 13b UStG für Bauleistungen sollte nicht unterschätzt werden! Als Auftraggeber bestimmter Bauleistungen ist man dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % des (Netto-)Rechnungsbetrag an das Finanzamt abzuführen. Nur soweit der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug in vollem Umfang berechtigt ist, bleibt er umsatzsteuerlich ohne endgültige Steuerbelastung. Der Gesetzgeber versucht damit, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen.
Inzwischen gibt es neue gesetzliche Regelungen zum Anwendungsbereich und Verwaltungsanweisungen zum Begriff der Bauleistungen (insbesondere zu "Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück") und zur Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 19 UStG aufgrund der BFH-Rechtsprechung bei Altfällen.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu § 13b UStG und beschäftigt sich insbesondere mit der Thematik, wann eine Bauleistung vorliegt.
Weitere Themen sind:
Mit dieser Mandanten-Info informieren Sie Ihre Mandanten detailliert über die Besonderheiten der Steuerschuld bei Bauleistungen.
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