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Bewirtungsbelege - darauf sollten Ihre Mandantinnen und Mandanten achten
Erscheinungstermin: Januar 2024
Bei Bewirtungsrechnungen fehlen in der Praxis häufig wichtige Angaben, die jedoch erforderlich sind, um die Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen zu können.
Die Mandanten-Info-Karte zeigt Ihren Mandantinnen und Mandanten, welche Angaben ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg enthalten muss. Ein exemplarischer Bewirtungsbeleg zeigt alle relevanten Angaben auf, die eine Rechnung enthalten sollte. Jede Position wird darüber hinaus zum besseren Verständnis kurz erläutert.
So haben Ihre Mandantinnen und Mandanten bei Geschäftsessen immer einen praktischen Helfer zur Hand, um die Richtigkeit von Bewirtungsrechnungen sicher beurteilen zu können.
Ab dem 01.01.2024 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, was in der aktuellen Version berücksichtigt wurde.
Geschäftsessen abrechnen - Der ordnungsgemäße Bewirtungsbeleg
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
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