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Unterstützung bei der Überprüfung der Rechnung, um den Vorsteuerabzug sicher stellen zu können
Erscheinungstermin: Februar 2024
Ein Unternehmer, der bei Dienstreisen übernachtet, kann den Vorsteuerabzug aus den Hotelrechnungen nur geltend machen, wenn er eine ordnungsgemäße Rechnung hat. Bei Hotelrechnungen besteht die Besonderheit, dass die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen einschließlich üblicher Nebenleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt.
Andere Leistungen, wie Frühstück, Nutzung von Kommunikationsnetzen etc. werden jedoch mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert. Wichtig ist, dass Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf der Rechnung getrennt voneinander ausgewiesen werden.
Die Mandanten-Info-Karte unterstützt Ihren Mandanten bei der Überprüfung der Rechnung, um den Vorsteuerabzug sicherstellen zu können und enthält zur besseren Veranschaulichung eine Beispielrechnung.
Hotelrechnungen
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
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