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- 32274 Steuerschuld bei Bauleistungen (§ 13b UStG)
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Wie Sie feststellen, ob Sie als Leistungsempfänger einer Bauleistung die Umsatzsteuer schulden
Erscheinungstermin: Februar 2020
Die Umsatzsteuer nach § 13b UStG für Bauleistungen sollte nicht unterschätzt werden! Als Auftraggeber bestimmter Bauleistungen ist man dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % des (Netto-)Rechnungsbetrag an das Finanzamt abzuführen. Nur soweit der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug in vollem Umfang berechtigt ist, bleibt er umsatzsteuerlich ohne endgültige Steuerbelastung. Der Gesetzgeber versucht damit, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzudämmen.
Inzwischen gibt es neue gesetzliche Regelungen zum Anwendungsbereich und Verwaltungsanweisungen zum Begriff der Bauleistungen (insbesondere zu "Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück") und zur Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 19 UStG aufgrund der BFH-Rechtsprechung bei Altfällen.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu § 13b UStG und beschäftigt sich insbesondere mit der Thematik, wann eine Bauleistung vorliegt.
Weitere Themen sind:
Mit dieser Mandanten-Info informieren Sie Ihre Mandanten detailliert über die Besonderheiten der Steuerschuld bei Bauleistungen.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Steuerschuld bei Bauleistungen (§ 13b UStG)
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Diplom-Finanzwirt
Michael Langer, geb. 1954, ist Diplom-Finanzwirt. Er war über 30 Jahre in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen im Bereich Umsatzsteuerharmonisierung in der EU sowie als Referent in einem der für nationales Umsatzsteuerrecht zuständigen Referate tätig.
Seine Schwerpunkte sind Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr, Leistungsort und das Besteuerungsverfahren. Er ist Autor bzw. Koautor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Umsatzsteuerrecht.
Zudem ist Michael Langer Mitherausgeber und Autor des Umsatzsteuer-Kommentars Reiß/ Kraeusel/ Langer sowie Autor zur Umsatzsteuer bei weiteren Kommentaren.
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