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- 32398 Wesentliche Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer
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Was aufbewahrt werden muss, was wann vernichtet werden darf
Erscheinungstermin: vsl. Februar 2025
Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sollen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verkürzt werden.
Eine Vielzahl von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen schreibt vor, wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden müssen. Dabei handelt es sich i.d.R. um Mindestfristen, nur selten um Maximalfristen. So enthalten § 147 AO und § 257 HGB sechs - bzw. zehnjährige Aufbewahrungsfristen.
Aber Vorsicht: Die Daten der Finanzbuchführung nach 10 Jahren (also z. B. von 2014) zu löschen, führt dazu, dass die Richtigkeit der Bilanz, die frühestens 2015 erstellt worden ist, nicht mehr nachgewiesen werden kann. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen sind daher auch keine Löschfristen. Löschfristen müssen in einem Löschkonzept dokumentiert und begründet werden. Auch deshalb, weil andernfalls der Nachweis datenschutzkonform gelöscht zu haben, nicht gelingt, weil die Daten gelöscht wurden.
Eine Schwierigkeit besteht darin, festzustellen, welche Aufbewahrungsfristen gelten, wann sie beginnen (teilweise von zukünftigen Ereignissen abhängig z. B. bei der betrieblichen Altersvorsorge) und welche Löschfristen sich daraus ableiten lassen.
Die Mandanten-Info-Broschüre gibt Ihren Mandantinnen und Mandanten einen Überblick zu den Aufbewahrungspflichten und weist darauf hin, dass das Löschen von personenbezogenen Daten nur dann datenschutzkonform gelingt, wenn ein detailliertes Löschkonzept dokumentiert ist, das zumindest die wichtigsten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen enthält.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Bestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Mitarbeiter der DATEV eG, Datenschutz & IT-Sicherheit
Stefan Ladig ist Diplomwirtschaftsjurist (FH), zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Spezialist zum Thema Löschkonzepte für DATEV-Mitglieder und deren Mandanten. Er gehört seit 2018 zu den externen Datenschutzbeauftragten der DATEV eG und betreut Kanzleien und deren Mandanten zum Thema Datenschutz.
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