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Voraussetzungen und Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern
Erscheinungstermin: November 2020
Hohe Pflegekosten im Alter stellen für viele Pflegebedürftige sowie deren Kinder eine große finanzielle Herausforderung dar. Oft reichen Rente oder sonstige Einkünfte nicht aus, die Pflegekosten vollständig abzudecken. Das Sozialamt kommt zwar bei Bedarf zunächst für anfallende Kosten auf, doch müssen Kinder von Pflegebedürftigen damit rechnen, früher oder später zur Kasse gebeten zu werden.
Beim Elternunterhalt hat sich durch das „Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe" (kurz: Angehörigen-Entlastungsgesetz) seit dem 01.01.2020 Grundlegendes geändert, und so führt die neue Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro zu ebenso vielen praktischen Folgefragen wie die tiefgreifenden Auswirkungen im Unterhaltsrecht (z. B. Höhe des Selbstbehalts, Auskunftspflicht) oder zur Schenkungsrückforderung.
Informieren Sie Ihre Mandanten unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie finanziell für ihre Eltern einstehen müssen.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Elternunterhalt
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Diplom-Kaufmann
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Dipl.-Kfm., hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim studiert und dort auch im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zum Dr. rer. pol. promoviert.
Sie ist Senior-Professorin der SRH Hochschule Heidelberg (Campus Calw), war bis September 2023 Vertretungsprofessorin an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Lörrach und ist dort weiterhin als freie Dozentin tätig.
Über 10 Jahre lang war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro, ist Unternehmensberaterin für Existenzgründung sowie freie Wirtschaftsjournalistin vor allem in den Bereichen GmbH, Steuern, Personal und Kommunikation.
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