Art.-Nr. 32440 | Mandanten-Info-Broschüre

Warengutscheine und Guthabenkarten für Beschäftigte

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Neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Steuerliche Handhabung von Gutscheinen

Regelungen ab 01.01.2022

Erscheinungstermin
Juli 2021
Seitenzahl
24 Seiten
Format
DIN A5 (passend für C5-Umschlag)

Warengutscheine und Gutscheinkarte – um die Begriffe Geldleistung und Sachbezug steuerrechtlich besser abzugrenzen, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits im Frühjahr 2020 ein Schreiben angekündigt.

Zwischenzeitlich ist am 19.01.2021 die abgestimmte Nichtbeanstandungsregelung in Kraft getreten. Das bedeutet für Unternehmen: Bis zum 31.12.2021 hat die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn Gutscheine und Sachbezugskarten die sog. ZAG-Kriterien (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) nicht erfüllen. Damit konnten auch sog. „Open Loop“-Karten noch bis Ende 2021 und damit entgegen der gesetzlichen Regelung sanktionsfrei als Sachbezug genutzt werden.

Seit dem 01.01.2022 gelten nun für alle Sachbezugskarten die ZAG-Regelungen und die neue 50-Euro-Freigrenze. Inzwischen hat die Finanzverwaltung die verbindliche Interpretation zur Anwendung der Regelungen auch vorgelegt.

Die Broschüre stellt die neuen Regelungen zur Abgabe von Warengutscheinen und Geldkarten mit Wirkung ab 01.01.2022 dar. Machen Sie damit Ihre Mandantinnen und Mandanten auf dieses aktuelle und in allen Unternehmen relevante Thema rechtzeitig aufmerksam.

Musteranschreiben

Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.

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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

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