Art.-Nr. 32456 | Mandanten-Info-Broschüre
Minijobs

Aktuelle Beitragssätze
Neuregelungen bei der kurzfristigen Beschäftigung
Gesetzlicher Mindestlohn bei Minijobs ab 01.01.2021
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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Aktuelle Beitragssätze
Neuregelungen bei der kurzfristigen Beschäftigung
Gesetzlicher Mindestlohn bei Minijobs ab 01.01.2021
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 32456
Das müssen Sie bei geringfügiger Beschäftigung beachten
In Unternehmen annähernd jeder Größe und Branche werden Arbeitnehmer in geringfügigem Umfang beschäftigt.
Auch nach der Minijob-Reform 2013 tat sich in diesem Bereich vieles. Nach wie vor gibt es noch eine Vielzahl besonderer lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen.
So bleibt die korrekte Abrechnung dieser Beschäftigungsverhältnisse schwierig. Auch die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn, der zum 01.01.2021 steigt, hat weitreichende Folgen für Minijobs.
Die aktualisierte Ausgabe der Broschüre erläutert Ihren Mandanten anschaulich den neuesten Stand der wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Gut informiert, können auf diese Weise spätere Abrechnungsfehler vermieden werden.
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.
nach obenMandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
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Das müssen Sie bei geringfügiger Beschäftigung beachten
Fragen zu Umfang und Bestellung beantwortet Ihnen gerne ein DATEV-Mitarbeiter:
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