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Die Steuer-ID als unveränderbares Zuordnungsmerkmal für jeden einzelnen Bürger
Erscheinungstermin: Juli 2021
Jeder hat sich bestimmt schon einmal kräftig darüber geärgert, dass er sich unzählige Nummern merken muss, um sich gegenüber Banken, dem Finanzamt oder sonstigen Behörden zu identifizieren. Besonders ärgerlich ist das natürlich für alle diejenigen, die keine „Zahlenmenschen“ sind und jedes Mal auf die Suche nach der jeweils richtigen Identifikationsnummer (ID) gehen müssen.
Mit dem – wegen des Datenschutzes nicht ganz unumstrittenen – „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz)“ schlägt nun auch Deutschland den Weg ein, die bereits seit 2007 existente Steuer-ID als unveränderbares Zuordnungsmerkmal für jeden einzelnen Bürger zu nutzen. Wichtige Verwaltungsleistungen sollen sukzessive digitalisiert und mit der Steuer-ID verknüpft werden. Es gilt das Prinzip „Once-Only“, also der „Nur-Einmal-Grundsatz“. Das bedeutet, dass die Angaben und Nachweise, die bereits in Registern gespeichert sind, nicht immer wieder neu vorgelegt werden müssen.
Um den Datenschutzbedenken Rechnung zu tragen, setzt die Regierung auf Transparenz: Mit der sukzessiven Einführung der Steuer-ID als ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal soll ebenfalls schrittweise ein „Datenschutzcockpit“ eingeführt werden, mit dem jeder Interessierte von einem beliebig wählbaren Internetzugang aus überprüfen kann, welche seiner Daten auf Grundlage der Steuer-ID zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht wurden.
Die Broschüre erläutert, wann und wo die Steuer-ID genutzt und eingesetzt wird und wie sie – hoffentlich – die Bürokratie ein wenig erleichtert.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Steuer-Identifikationsnummer
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Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Diplom-Kaufmann
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Dipl.-Kfm., hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim studiert und dort auch im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zum Dr. rer. pol. promoviert.
Sie ist Senior-Professorin der SRH Hochschule Heidelberg (Campus Calw), war bis September 2023 Vertretungsprofessorin an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Lörrach und ist dort weiterhin als freie Dozentin tätig.
Über 10 Jahre lang war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro, ist Unternehmensberaterin für Existenzgründung sowie freie Wirtschaftsjournalistin vor allem in den Bereichen GmbH, Steuern, Personal und Kommunikation.
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