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Steuerliche Aspekte bei Social-Media-Aktivitäten
Erscheinungstermin: vsl. Januar 2026
Prüfungsschwerpunkt Influencer: Die Social-Media-Branche steht zunehmend im Fokus der Finanzämter. Influencer und andere Social-Media- Akteurinnen und -Akteure sind daher gut beraten, sich frühzeitig auch um ihre steuerlichen Aspekte zu kümmern.
Wer zu spät reagiert, riskiert empfindliche Nachzahlungen, die bis zur Insolvenz führen können. Bei fehlenden oder falschen Angaben können auch Steuerstrafverfahren die Folge sein.
Die Finanzämter nehmen Influencer mittlerweile immer genauer unter die Lupe. Gerade in den letzten Jahren haben sich die Prüfer gezielt auch auf diese Berufsgruppe eingestellt und auch Ermittlungen gegen Influencer aufgenommen.
Viele Influencerinnen und Influencer wissen jedoch nicht, wie sie ihre Einnahmen richtig versteuern, wie wichtig eine saubere Buchführung ist oder welche Pflichten sie haben. Auch ein Wohnsitz im Ausland befreit nicht automatisch von der Steuerpflicht in Deutschland. Diese kann weiterhin bestehen, wenn z. B. deutsche Einkünfte erzielt werden oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nachweisbar ist.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten mithilfe dieser Mandanten-Info über die steuerlichen Fragestellungen rund um das Thema Social-Media-Aktivitäten.
Bestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Steuerberater
Ralph Homuth ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Hamburg. Seine Heimatinsel Sylt verließ er 5 Jahre nach seiner Berufsausbildung in einem Steuerbüro, um in Hamburg in der Filmbranche tätig zu werden. Hier arbeitete er zunächst als Filmgeschäftsführer. Später leitete er eigenverantwortlich als Produktionsleiter die Herstellung von Fernsehserien- und Filmproduktionen. Er war insgesamt 15 Jahre im Finanzbereich der Filmbranche tätig, u. a. für Studio Hamburg, Network Movie, die neue deutsche Filmgesellschaft, Filmpool und andere Filmhersteller.
Nach seinem berufsbegleitenden Bachelorstudium in Betriebswirtschaft absolvierte er sein Masterstudium in Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht und schließlich das Steuerberaterexamen.
Im Jahr 2015 veröffentlichte Ralph Homuth seine Abschlussarbeit über die „Besteuerung ausländischer Künstler im Rahmen einer Filmproduktion im Inland“. Seit 2016 folgten zahlreiche Aufsätze insbesondere für einen Steuerrechtsverlag.
Als Pionier veröffentliche Ralph Homuth im Jahr 2018 einen Aufsatz für einen Steuerrechtsverlag zu steuerlichen Aspekten rund um Blogger, Influencer, Youtuber und Co. Seitdem schreibt er ebenfalls als Blogger für einen Experten-Blog. Im Jahr 2020 veröffentlichte er sein Buch „Vom Influencer zum Insolvenzer“.
Seine Spezialgebiete sind die Immobilien- und Medienbranche sowie das internationale Steuerrecht. Zu seinen Mandanten und Geschäftspartnern zählen Medienunternehmen, Filmproduzenten, Künstler sowie Blogger, Influencer, Let’s Player und Youtuber.
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