Art.-Nr. 32564 | Mandanten-Info-Broschüre
Unterhalt steuerlich optimieren

Was zählt als Unterhaltsaufwendung?
Anrechnung eigener Bezüge des Unterhaltsberechtigten
Zahlungen steuerlich sinnvoll verteilen
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Was zählt als Unterhaltsaufwendung?
Anrechnung eigener Bezüge des Unterhaltsberechtigten
Zahlungen steuerlich sinnvoll verteilen
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 32564
Die Broschüre erklärt unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar sind.
Wer Angehörige, also Kinder, Eltern oder ehemalige Partnerinnen und Partner, unterhält, kann diese Leistungen als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. So mindert sich die eigene Steuerlast, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Außerdem deckeln Höchstbeträge das Steuersparen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Einkommensteuergesetz neu erklärt. Diese Mandanten-Information beantwortet die wesentlichen Fragen zu der Vorschrift:
Wer ist unterhaltsberechtigt und welche Aufwendungen zählen als Unterhalt?
Bis zu welchem Höchstbetrag können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?
Wie werden eigene Bezüge der unterhaltsberechtigten Person angerechnet?
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Art.-Nr. 32564
Die Broschüre erklärt unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar sind.
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