Art.-Nr. 32564 | Mandanten-Info-Broschüre

Unterhalt steuerlich optimieren

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Was zählt als Unterhaltsaufwendung?

Anrechnung eigener Bezüge des Unterhaltsberechtigten

Zahlungen steuerlich sinnvoll verteilen

Erscheinungstermin
September 2022
Seitenzahl
30 Seiten
Format
DIN A5 (passend für C5-Umschlag)

Wer Angehörige, also Kinder, Eltern oder ehemalige Partnerinnen und Partner, unterhält, kann diese Leistungen als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. So mindert sich die eigene Steuerlast, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Außerdem deckeln Höchstbeträge das Steuersparen.

Das Bundesfinanzministerium hat die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Einkommensteuergesetz neu erklärt. Diese Mandanten-Information beantwortet die wesentlichen Fragen zu der Vorschrift:

Wer ist unterhaltsberechtigt und welche Aufwendungen zählen als Unterhalt?

Bis zu welchem Höchstbetrag können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?

Wie werden eigene Bezüge der unterhaltsberechtigten Person angerechnet?

Musteranschreiben

Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.

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Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.

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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

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