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- 32672 Die Künstlersozialabgabe
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Wer ist abgabepflichtig?
Erscheinungstermin: vsl. März 2025
Die Künstlersozialabgabe hat in den letzten Jahren deutlich an Bekanntheit gewonnen. Dennoch sind noch immer weit mehr Unternehmen und Institutionen von der Künstlersozialabgabe betroffen als gedacht.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt 2025 zwar unverändert 5,0 %. Die Relevanz der Thematik bleibt jedoch schon allein wegen der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze sowie der Vielzahl an Betriebsprüfungen durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung sehr hoch.
Schwerpunktmäßig behandelt die Mandanten-Info das Verfahren zur Künstlersozialabgabe und die Pflichten der abgabepflichtigen Unternehmen. Denn neben den Nachzahlungen drohen auch Bußgelder in erheblicher Höhe.
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Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Betriebswirt (VWA)
Herr Axel-Friedrich Foerster ist zuständig für Grundsatzfragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bei dem Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE AG in Nürnberg. Zuvor war er bei der Schwarz Gruppe und im Energiekonzern E.ON zentraler Ansprechpartner für Fragen der nationalen und internationalen Arbeitnehmerbesteuerung.
Er verfügt über langjährige Erfahrungen und umfangreiches Praxiswissen und ist Mitglied in mehreren Fachgremien.
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