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- 32672 Die Künstlersozialabgabe
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Wer ist abgabepflichtig?
Erscheinungstermin: März 2025
Die Künstlersozialabgabe hat in den letzten Jahren deutlich an Bekanntheit gewonnen. Dennoch sind noch immer weit mehr Unternehmen und Institutionen von der Künstlersozialabgabe betroffen als gedacht.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt 2025 zwar unverändert 5,0 %. Die Relevanz der Thematik bleibt jedoch schon allein wegen der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze sowie der Vielzahl an Betriebsprüfungen durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung sehr hoch.
Schwerpunktmäßig behandelt die Mandanten-Info das Verfahren zur Künstlersozialabgabe und die Pflichten der abgabepflichtigen Unternehmen. Denn neben den Nachzahlungen drohen auch Bußgelder in erheblicher Höhe.
Die Künstlersozialabgabe
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Betriebswirt (VWA)
Herr Axel-Friedrich Foerster ist zuständig für Grundsatzfragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bei dem Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE AG in Nürnberg. Zuvor war er bei der Schwarz Gruppe und im Energiekonzern E.ON zentraler Ansprechpartner für Fragen der nationalen und internationalen Arbeitnehmerbesteuerung.
Er verfügt über langjährige Erfahrungen und umfangreiches Praxiswissen und ist Mitglied in mehreren Fachgremien.
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