Art.-Nr. 35191 | Kompaktwissen Baugewerbe
Formelle Aspekte der Sozialversicherungsprüfung am Bau

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Art.-Nr. 35191
Gesetzliche Rahmenbedingungen des Baulohns
Seit dem 01.01.2009 ist das Baugewerbe zur sofortigen Meldung bestimmter Daten neuer Mitarbeiter an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung verpflichtet. Diese sogenannte Sofortmeldung hat vor der Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen.
Die Sofortmeldung soll Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung eindämmen. Durch sie wird verhindert, dass ein Schwarzarbeiter erst am Tag einer Überprüfung gemeldet wird, um so den Schein einer legalen Anstellung zu wahren.
Weiterhin umfasst die Tätigkeit am Bau eine Vielzahl von tariflichen Rahmenbedingungen. Diese müssen eingehalten werden, um den Ansatz von Phantomlöhnen in einer Sozialversicherungsprüfung zu vermeiden.
In der Baulohnabrechnung gibt es außerdem das Saison-Kurzarbeitergeld, welches das Schlechtwettergeld ablöste und verhindern soll, dass Arbeitnehmer bei Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit entlassen werden. Dieses wird durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert und unterliegt strengen Berechnungsgrundlagen.
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Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal (Art.- Nr. 65650).
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