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- 35229 Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Rechtsverkehr
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Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
Erscheinungstermin: vsl. Januar 2026
Seit dem 01.01.2024 gilt das reformierte Personengesellschaftsrecht, das weitreichende Folgen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechte (GbR) hat. Durch die Einführung des neuen Gesellschaftsregisters ist nun eine direkte Umwandlung der eingetragenen GBR (eGbR) nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) möglich – ohne Umwege und ohne unnötigen Aufwand.
Gerade Gründer und Freiberufler starten häufig mit einer GbR. Doch sobald das Geschäft wächst oder externe Investoren einsteigen, zeigt sich, dass die GbR für komplexere Strukturen oft ungeeignet ist. Bisher war die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft mit rechtlichen Hürden und finanziellem Aufwand verbunden.
Durch die Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister wird sie jedoch zum rechtsfähigen und umwandlungsfähigen Rechtsträger.
Dadurch sind nun auch folgende Schritte möglich:
Die Eintragung der GbR wird künftig in vielen Fällen, insbesondere bei Grundstücksgeschäften, Voraussetzung für die Teilnahme am Rechtsverkehr sein (z. B. Eintragung im Grundbuch). Auch notarielle Beurkundungen und Vertretungsbefugnisse der Gesellschafter erfordern Anpassungen. Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten ihre Mandanten daher frühzeitig zu den neuen Pflichten und Gestaltungsspielräumen beraten.
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Rechtsanwalt, Steuerberater
Dr. Helmut Volb ist als Rechtsanwalt und Steuerberater in Berlin mit dem Schwerpunkt im Bereich steuerliche Gestaltung von Unternehmen tätig. Daneben besteht eine langjährige Tätigkeit als Autor mehrerer Veröffentlichungen.
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