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- 35263 Vergütungsrecht StBVV/RVG 2025 Textausgabe, 24. Auflage (Gebundene Ausgabe)
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Tabellarische Übersicht der StBVV 2025, Praxishinweise, amtliche Begründungen und Gesetzestext des RVG
Erscheinungstermin: vsl. Juli 2025
Steuerberatungskanzleien hatten in den letzten Jahren mit steigenden Personal- und Sachkosten zu kämpfen. Die Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die zuletzt am 01.07.2020 erhöht wurden, berücksichtigen diese Kostensteigerungen überwiegend nicht. Um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und angemessene Steuerberatung anbieten zu können, ist eine Anpassung der Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich.
Mit der 5. Änderungsverordnung der Steuerberatervergütungsverordnung werden die Wertgebühren um sechs Prozent und die Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung um neun Prozent angehoben. Darüber hinaus werden die Zeitgebühren künftig sachgerechter gestaltet und ebenfalls um 9 % angehoben.
Zusätzlich werden die Tage- und Abwesenheitsgelder für Geschäftsreisen an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen und einheitliche Regelungen für Vergütungsvereinbarungen geschaffen. Die Aufhebung bestehender Beschränkungen bei Pauschalvergütungen und die Einführung neuer Gebührentatbestände sowie verschiedene Verbesserungen und Klarstellungen sorgen für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Die Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung ist angesichts der allgemeinen Kostensteigerung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten notwendig. Damit die Anwaltschaft auch in Zukunft ihren wichtigen Beitrag zur Sicherung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zum Recht leisten kann, müssen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Um diese Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren zu erreichen, wird eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen des anwaltlichen Vergütungsrechts und einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG vorgesehen. Dadurch steigen die Betragsrahmen- und Festgebühren um 9 % und die Wertgebühren um 6 %.
Mit dieser Anpassung wird sichergestellt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung und -vertretung gewährleisten können.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (BR Drs. 61/25) sowie dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 (BR Drs. 89/25) zugestimmt. Die Änderungen wurden bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten am 01.06.2025 (RVG) und am 01.07.2025 (StBVV) in Kraft.
Mit der 24. Auflage Vergütungsrecht 2025 steht Ihnen die neueste Ausgabe für die Abrechnung Ihrer steuer- und rechtsberatenden Tätigkeiten zur Verfügung.
Das handliche Taschenbuch enthält sowohl den Gesetzestext des RVG als auch der StBVV in übersichtlicher, tabellarischer Form, um die Lesbarkeit zu erhöhen. Die amtlichen Begründungen sind, soweit sie für das Verständnis der Vorschrift von Bedeutung sind, auszugsweise und auf die aktuellen Bedürfnisse des Anwenders konzentriert abgedruckt.
Die Tabellen sind bis zu hohen Gegenstandswerten durchgerechnet und weisen teilweise auch Zwischenwerte aus. Die Rechtsmitteltabelle für Einspruch und Klage zeigt die in der Praxis angewandten Zehntelwerte, wie z. B. 0,75 oder 1,3 oder 2,5, so dass lästiges Umrechnen entfällt. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis hilft, sich schnell im Vergütungsdickicht von StBVV und RVG zurecht zu finden.
Steuerberater, Diplom-Volkswirt
Heinrich Weiler ist Partner der Sozietät Böttges - Papendorf - Weiler (bpw) sowie Hauptgeschäftsführer a.D. der Steuerberaterkammer Köln.
Sein Spezialgebiet ist Internationales Steuerrecht und Vergütungsrecht. Er befasst sich überwiegend mit Steuergestaltungsberatung und privater Vermögensplanung und betreut vornehmlich Freiberufler- und Privatmandate sowie Verbände und Vereine.
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