Die meisten steuerlich Vorgebildeten reduzieren eine verdeckte Gewinnausschüttung
auf Angemessenheit, Vereinbarungen im Voraus, Fremdvergleich und dergleichen mehr.
Diese Gedankenkette ist im Grundsatz richtig, allerdings verkürzt, denn eine verdeckte Gewinn-ausschüttung lässt sich nicht nur auf ihre steuerlichen Wirkungen reduzieren. Auch ist eine verdeckte Gewinnausschüttung steuerlich nicht „vernachlässigbar", weil die Abgeltungsteuer eingeführt wurde. Vielmehr birgt Sie ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial aus gesell-schaftsrechtlicher Sicht. Der Ausgleichsanspruch der übrigen Gesellschafter, verbotene Rück-zahlung von Stammkapital und beispielsweise die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft sind Problembereiche, die zu beachten sind.
Das „Gegenstück" zur verdeckten Gewinnausschüttung sind verdeckte Einlagen. Auch hier gibt es genügend steuerliches und gesellschaftsrechtliches Konfliktpotenzial, das – wenn die Grund-regeln beachtet werden – gar nicht erst zum Tragen kommen muss. Das Hauptrisiko bei ver-deckten Einlagen liegt in der Rückgewähr von verdeckten Gewinnausschüttungen. Wer also das eine mit Verstand und Augenmaß handhabt, muss sich in aller Regel um die weiteren Folgen keine Gedanken machen.
Das Kompaktwissen gibt Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der Finanzrecht-sprechung. Anhand von zahlreichen Beispielen werden die angesprochenen Problembereiche und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.
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