Art.-Nr. 35788 | Kompaktwissen Beratungspraxis

Brennpunkt Kassenführung, 4. Auflage

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Änderung des Anwendungserlasses zu § 146a AO, BMF-Schreiben vom 30.06.2023

Verschärfung des § 158 AO

Registrier-, PC- und Cloudkassen – Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

Die offene Ladenkasse im Fokus der Finanzverwaltung

Erscheinungstermin
Oktober 2023
Seitenzahl
103 Seiten
Format
Spiralbindung 17 x 24 cm

Die Finanzverwaltung macht den Unternehmen keine Vorgaben, mit welchem System die Kassenführung zu organisieren ist. Unternehmen bleibt die Wahl, ihre Kasse manuell oder mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme zu führen.

Erneut sind die Anforderungen an die Kassenführung verschärft worden, nicht zuletzt durch neue Regeln für Cloud-Kassen und eine Erweiterung der Schätzungsbefugnisse bei fehlerhafter oder gar Nichtverwendung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Mit der neuen Prüfsoftware AmadeusVerify wird man die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung künftig häufiger vor Ort antreffen – unangekündigt im Rahmen von Kassen-Nachschauen.

Besonderen Beratungsbedarf erfordern elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion. Hier ist die Verwendung der TSE i. S. d. § 146a AO zwingend, da sämtliche Nichtbeanstandungs- und Übergangsregeln spätestens zum 31.12.2022 ausgelaufen sind.

Der Anwendungserlass zu § 146a AO wurde geändert und vom BMF am 30.06.2023 veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund TSE-gesicherter Aufzeichnungssysteme dürfte die Finanzverwaltung den Fokus verstärkt auf offene Ladenkassen legen. Das gilt insbesondere bei retrograder Einnahmeermittlung durch Kassenberichte.

Angesichts der Verschärfungen gilt es, seine Mandantinnen und Mandanten bei der Einrichtung einer rechtskonformen Kassenführung zu unterstützen und sie auf Betriebsprüfungen und Nachschauen optimal vorzubereiten. Lesen Sie im aktualisierten Kompaktwissen „Brennpunkt Kassenführung“ die wichtigsten Änderungen und finden Sie hilfreiches Praxiswissen für die tägliche Arbeit.

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