Art.-Nr. 35455 | Kompaktwissen für Berater
Die Grundsteuerreform

Neue Bewertungs- und Besteuerungsregelungen für die Grundsteuer
Bundesrat beschließt Grundsteuerreform
Grundsteuer wird ab 2025 nach neuen Regeln erhoben
Neue Bewertungs- und Besteuerungsregelungen für die Grundsteuer
Bundesrat beschließt Grundsteuerreform
Grundsteuer wird ab 2025 nach neuen Regeln erhoben
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 35455
Neuregelung der Grundsteuer
Da die Ermittlung der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Ist die Neuregelung nicht bis Ende 2019 erfolgt, hätte dies zur Folge, dass die Grundsteuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden darf. Aufgrund der Bedeutung der Grundsteuer als sehr wichtige Einnahmequelle der Kommunen hat der Bundestag am 18.10.2019 dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer in 2./3. Lesung zugestimmt. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 8.11.2019. Somit erheben die Bundesländer die Grundsteuer ab 2025 nach neuen Regeln.
Das Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) stellt bzgl. der Bewertung der Immobilien auf ein wertorientiertes Verfahren ab. Demnach findet im Bereich der privaten und gewerblichen Grundstücke primär ein vereinfachtes Ertragswertverfahren bzw. subsidiär ein vereinfachtes Sachwertverfahren Anwendung. Hierfür werden im Wesentlichen statistische Größen bzw. öffentlich zugängliche, pauschalierte Eingangsparameter verwendet, sodass eine Wertermittlung weitgehend automatisiert möglich ist. Für land- und forstwirtschaftliche Immobilien soll es spezielle Bewertungsregelungen geben (Reingewinnverfahren mit Mindestwerten).
Mit dem Begleitgesetz erfolgt zudem eine Grundgesetzänderung dahingehend, dass die Bundesländer abweichende Regelungen bzgl. der Grundsteuer treffen dürfen. Dies wurde erforderlich, da einzelne Bundesländer ein wertunabhängiges Modell präferieren und eine Zustimmung zu einem wertabhängigen Modell andernfalls verweigert hätten.Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer wurde auch ein weiterer Gesetzentwurf beschlossen, der die Möglichkeit der Erhebung einer Grundsteuer C auf baureifes Land durch die Kommunen beinhaltet. Damit soll in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bautätigkeit angeregt werden.
Alles Wissenswerte über die Grundsteuerreform erfahren sie in unserem Kompaktwissen „Die Grundsteuerreform“.
nach obenDas Angebot DATEV Verlagsmedien comfort bündelt sämtliche elektronischen Dokumente der Reihen
- Kompaktwissen (als Datenbank-Dokumente),
- DATEV-Fachbücher (als Datenbank-Dokumente),
- EU-Handbuch (als Datenbank-Dokumente),
- Mandanten-Infos (als Datenbank-Dokumente, EPUB-, PDF- und Microsoft Word-Datei) sowie
- der wöchentlichen Zeitschrift LEXinform aktuell (als Datenbank-Dokumente, EPUB- und PDF-Datei)
zu einem günstigen Monatspreis.
Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien comfort (Art.- Nr. 65550).
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 35455
Neuregelung der Grundsteuer
Fragen zu Umfang und Bestellung beantwortet Ihnen gerne ein DATEV-Mitarbeiter:
0800 3283825 oder Kontakt Hilfe und Unterstützung bei der Arbeit mit unseren Produkten Häufigste Fragen zur Bestellung