Art.-Nr. 35470 | DATEV-Fachbuch
Vergütungsrecht StBVV/RVG 2021 Textausgabe, 19. Auflage (Taschenformat)

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021
Höhere Gebühren bei der Abrechnung von Rechtsbehelfen
Praxishinweise zur Abrechnung nach der StBVV
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Kostenrechtsänderungsgesetz 2021
Höhere Gebühren bei der Abrechnung von Rechtsbehelfen
Praxishinweise zur Abrechnung nach der StBVV
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Art.-Nr. 35470
Darstellung der StBVV 2021 in übersichtlicher tabellarischer Form, Praxishinweise und amtliche Begründungen in Auszügen sowie Gesetzestext des RVG
Am 01.01.2021 tritt das neue Kostenrechtsänderungsgesetz in Kraft. Die Änderungen betreffen voraussichtlich die Werte der Tabelle zu § 13 RVG und die Gebühren im Vergütungsverzeichnis des RVG. Beide sollen um 10 % angehoben werden.
Diese Änderungen betreffen sowohl Rechtsanwaltskanzleien als auch Steuerberatende. Die Tabelle zu § 13 RVG ist seit der letzten Änderung der StBVV maßgeblich für
Das RVG ist gemäß § 45 StBVV weiterhin anwendbar für die Tätigkeiten von Steuerberatenden in:
Auch § 44 und § 46 StBVV enthalten den Verweis auf die Anwendung des RVG.
Die 19. Auflage des Vergütungsrechts 2021 sieht vor, zu verschiedenen Vergütungsrechtsregelungen praxisbezogene Hinweise zu geben. Damit sollen die anspruchsvollen Fragestellungen des Steuerberatervergütungsrechts praxisgerechter und verständlicher aufbereitet werden. Entsprechend den Bedürfnissen der Praxis werden checklistenartig klare und übersichtliche Hinweise zur Anwendung einzelner Gebührenrechtsvorschriften gegeben. Dadurch kann auf den bisherigen umfangreichen Abdruck von Begründungen zu Gebührenrechtsänderungen weitgehend verzichtet werden.
Mit dem Vergütungsrecht 2021 liegt Ihnen eine Ausgabe auf aktuellstem Stand zur Abrechnung Ihrer steuer- und rechtsberatenden Tätigkeiten vor.
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