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Gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen der Teilung einer Arztzulassung
Erscheinungstermin: Juni 2020
Das Kompaktwissen erläutert die gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen an die Teilung einer Arztzulassung/Jobsharing und zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Praxisführung auf.
Die Ausgabe gibt einen Überblick über folgende Inhalte: Begriff des Jobsharings, Aufnahme eines Jobsharers gleichen Fachgebiets in die Praxis durch den Inhaber der Zulassung, Entstehung einer Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft, Aufnahme des Jobsharers als angestellter Arzt oder als Partner, Erhalt eines eigenen Vertragsarztsitzes (Zulassung), auch in einem gesperrten Gebiet nach zehnjährigem Jobsharing in der gleichen Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft, keine wesentliche Ausweitung des Umfangs der Praxis im Zeitraum des Jobsharings, Praxisabgabe durch den Zulassungsinhaber mit gesetzlichem Anspruch auf einen Vorrang vor anderen Bewerbern bei der Praxisübernahme.
Teilung einer Arztzulassung/Jobsharing
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Bankbetriebswirtin
Finanzierungsspezialistin für Heilberufe und Sozialimmobilien bei der EFC AG mit Sitz in Mannheim. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der ganzheitlichen Beratung von Heilberufsangehörigen. Diese erstreckt sich insbesondere auf die Beratung von Existenzgründern, Apotheken- und Praxisoptimierungen sowie Apotheken- und Praxissanierungen.
Ihre Beratungsschwerpunkte werden ergänzt durch Projektfinanzierungen hauptsächlich im Bereich Gesundheitswesen und Pflege sowie deren Betreuung.
Steuerberaterin, Dipl. Betriebswirtin (BA)
Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) ist Partnerin bei WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner in Eberbach.
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