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DATEV bietet Lösungen für ...
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Grundlohn, Zuschläge sowie Ermittlung des Auszahlungsbetrages
Rund jeder siebte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet häufig auch am Sonntag. Der Anteil der Wochenendbeschäftigten steigt weiterhin. Das gilt ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an Feiertagen oder nachts ihrer Beschäftigung nachgehen.
Die stetig steigende Tendenz zeigt, dass Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit für viele Unternehmen und auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zunehmender Bedeutung sind.
Dabei stellt sich die Frage, was überhaupt zulässig ist. Denn nach wie vor ist Sonn- und Feiertagsarbeit „im Grundsatz“ verboten. Hier ist die entscheidende Frage, wie Arbeitszeit definiert ist.
Dicht gefolgt von der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Frage, wie Entgelt für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit behandelt wird. So sind den Privilegien für diese „Arbeit außerhalb der Norm“ nämlich Grenzen gesetzt.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, 2. Auflage
LeseprobeBestandteil von DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal
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Diplom-Kaufmann
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Dipl.-Kfm., hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim studiert und dort auch im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zum Dr. rer. pol. promoviert.
Sie ist Senior-Professorin der SRH Hochschule Heidelberg (Campus Calw), war bis September 2023 Vertretungsprofessorin an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Lörrach und ist dort weiterhin als freie Dozentin tätig.
Über 10 Jahre lang war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro, ist Unternehmensberaterin für Existenzgründung sowie freie Wirtschaftsjournalistin vor allem in den Bereichen GmbH, Steuern, Personal und Kommunikation.
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